Wenn Sie darüber nachdenken, einen Berufsdetektiv zu beauftragen, möchten Sie natürlich sicher sein, dass alles legal und diskret abläuft. Wir klären auf!
Berufsdetektive unterliegen in Österreich einem reglementierten Gewerbe gemäß der Gewerbeordnung 1994 (GewO) §§ 129 und 130 und einer erhöhten Zuverlässigkeitsprüfung. Ihre Tätigkeit ist klar gesetzlich definiert und unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben.
Detektive unterliegen auch einer Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten – diese Regelung dient dem Schutz der Klienten und der Vertrauensbasis für die Ausübung des Berufsdetektivgewerbes.
Was dürfen Berufsdetektive also im rechtlich zulässigen Rahmen insbesondere tun?
Ein Berufsdetektiv kann in vielen Fällen Informationen beschaffen, die für Privatpersonen oder Unternehmen schwer zugänglich sind – aber immer im Rahmen des geltenden Rechts – er kann typischerweise:
- Auskünfte einholen und Recherchen durchführen, einschließlich zulässiger Open-Source-Recherchen in in sozialen Medien, öffentlich zugänglichen Datenbanken und Archiven (OSINT)
- Sachverhalte über Fehlverhalten ermitteln und dokumentieren, etwa bei Betrugs-/ Untreue- oder Pflichtverletzungsverdacht
- Personen beobachten, sofern ein überwiegendes, berechtigtes Interesse vorliegt – Observationen zur Dokumentation von Verhaltensweisen, z. B. durch Foto- oder Videoaufnahmen – im öffentlichen Raum. Detektive sind Profis darin, verdeckte Ermittlungen rechtssicher und unauffällig durchzuführen (z. B. bei Verdacht auf Versicherungsbetrug, Ehebruch, Obsorge Pflichtverletzungen, Krankenstandmissbrauch, Schwarzarbeit etc.)
- Personen befragen, wie etwa Nachbarn, Kollegen oder Geschäftspartnern etc.
- Beweise sichern und dokumentieren, die in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren verwertbar sind
- Aufenthalte und Identitäten feststellen, soweit dies ohne hoheitliche Befugnisse möglich ist
Was darf ein Detektiv zum Beispiel nicht tun?
Ein Detektiv darf nicht „alles“. Die folgenden Maßnahmen sind z.B. verboten:
- In geschützte Kommunikationsbereiche eingreifen (z. B. Telefon- oder E-Mail-Überwachung oder heimliche Tonaufnahmen, Installation von Schadsoftware/Spyware auf Smartphones, Laptops etc.)
- Eindringen in private Räume oder fremdes Eigentum
- rechtswidrig in die Privatsphäre eindringen oder personenbezogene Daten unzulässig erheben.
- hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (z. B. Festnahmen, Zwangsmaßnahmen)
Die Tätigkeit eines Berufsdetektivs erfolgt stets unter Beachtung der Gewerbeordnung 1994 §§ 129 und 130, des österreichischen DSG und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen. Ziel ist eine diskrete, rechtssichere und gerichtsfeste Sachverhaltsaufklärung.
Kurz gesagt: Detektive arbeiten diskret, aber nicht im rechtsfreien Raum. Und genau das ist ihr Vorteil: Sie wissen, was erlaubt ist – und sorgen dafür, dass Beweise auch vor Gericht Bestand haben.
Vertrauen Sie auf legales Know-how statt wilder Selbstversuche
Wer selbst recherchiert oder heimlich nachspioniert, riskiert nicht nur schlechte Ergebnisse – sondern auch rechtliche Konsequenzen. Ein erfahrener Detektiv kennt die gesetzlichen Spielräume und nutzt sie professionell aus.
Sprechen Sie mit uns – ganz unverbindlich
Sie haben einen Verdacht, wissen aber nicht, ob oder wie Sie handeln dürfen? Dann lassen Sie uns sprechen. Wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist – und was nicht.
Vertraulich. Seriös. Rechtlich sauber.

Unsicher? Einfach mal fragen.
Manchmal hilft ein neutrales Gespräch mehr als endloses Grübeln.
Rufen Sie uns an – diskret, vertraulich und ganz ohne Verpflichtung. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und sagen Ihnen ehrlich, ob der Einsatz eines Detektivs sinnvoll ist.
Vertrauen ist der erste Schritt zur Klarheit.